Nehme Deine Rechte wahr und sichere Dir Deutschlands schnellste Entschädigung bei Flugannullierung oder Verspätung

Mein Flug ist zu spät: Fluggastrechte bei Verspätungen in der Übersicht

Wenn Sie als Passagier eine Verspätung erdulden müssen, ist es natürlich essentiell zu wissen, was für Rechte Sie letztendlich haben. Dass man hierzulande sowie im EU-Raum eine mannigfaltige Palette an Fluggastrechten genießt, garantiert die 2004 vom Europäischen Parlament verabschiedete EU-Fluggastrechteverordnung. Diese umfasst, welche Pflichten Airlines in solchen Fällen haben und sorgt für Transparenz. Nichtsdestotrotz kennen viele Flugreisende nicht die Bandbreite dieser Rechte und stellen erst hinterher fest, was für Rechte sie letztendlich genießen. Diese EU-Rechte treten jedoch erst in Kraft, wenn Ihr Abflug innerhalb der EU stattfindet oder endet. Bei zweitem Fall muss die Airline einen europäischen Sitz haben.

Auch bei „leichten“ Verspätungen haben Sie Ansprüche

Wenn der angestrebte Flug auf sich warten lässt und Passagiere lange am Flughafen ausharren, muss die Fluggesellschaft zeitnah den aktuellen Stand des Flugs mitteilen. Ab zwei Stunden werden zudem zahlreiche Verpflegungs- und Betreuungsleistungen seitens der Airline fällig: Snacks, Getränke, Zugang zu Telekommunikation und mehr. Sollte die Verspätung mehr als drei Stunden dauern, dann greift der Anspruch auf Entschädigungszahlungen ein. Dieser ist ein in der EU-Fluggastrechteverordnung festgesetzter Betrag, der sich nicht nach dem Ticketpreis richtet, sondern sich an der Flugdistanz orientiert. Anbieter wie Wirkaufendeinenflug.de haben sich darauf spezialisiert, gegen Abtritt aller Forderungen eine Pauschalzahlung an die Reisenden auszuzahlen und sich an ihrer Stelle mit der Airline um die Auszahlung einer Entschädigung zu streiten.

Wann ist eine Verspätung eine Verspätung?

Hierbei ist relevant, wie sich die Ankunft am Zielflughafen verspätet und nicht, wie lange man am Abflughafen an sich gewartet hat. Im Zuge dessen hat der Europäische Gerichtshof festgestellt, dass nicht das Aufsetzen der Räder eines Flugzeuges am Zielflughafen relevant ist, sondern der Zeitpunkt an dem die Türen aufgehen und die Passagiere tatsächlich aussteigen können. Dieser durchaus relevante Unterschied stärkt die Rechte der Passagiere deutlich. Ausnahmefälle können jedoch zum Aushebeln dieser Rechte führen – nämlich dann, wenn sogenannte „außergewöhnliche Umstände“ zur Verspätung geführt haben. Diese können in Form von extremen Wetterbedingungen auftauchen. Darüber hinaus zählen Verspätungen oder Ausfälle aufgrund von Streiks, die von Flughafenmitarbeitern ausgeführt werden, die nicht von der Airline selbst beschäftigt sind, ebenfalls zu vorhin genannten Umständen. In diesen Fällen kann sich die Airline zu Recht weigern, Entschädigungen zu leisten.


Wann besteht ein Anspruch?

Verspätung

Bei Flugverspätung
von über 3 Stunden

Flugausfall

Bei Flugausfall

Überbuchung

Bei Überbuchung

Anschlussflug

Bei verpasstem
Anschlussflug
durch Verspätung



Wann nicht?

Streik

Bei Streik

Unwetter

Bei Unwetter

Terror

Bei politischen
Unruhen und Terror

Vogelschlag

Bei Vogelschlag

Was tun bei Verspätung?

  • Immer die Flugunregelmäßigkeit bestätigen lassen
  • Bilder von den Anzeigetafeln (auch am Zielort) machen
  • Konkret nach den Gründen für den Flugvorfall fragen
  • Keine Original Reisedokumente an Airlines schicken
  • Keine "billigen" Vergleiche eingehen
  • So schnell wie möglich an uns herantreten

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