Bis zu 400€ Sofortentschädigung bei Flug-Verspätung sichern.

Diese Flugentschädigung steht Ihnen zu

Verspätungen oder Annullierungen von Flügen sind für Reisende zweifellos eine ärgerliche Angelegenheit. Schließlich steckt zumeist eine aufwendige Planung dahinter, die gehörig durcheinander gerät – Hotelübernachtungen, Mietwagen und mehr müssen am Zielort umgebucht oder gänzlich storniert werden. Daher ist es erfreulich, dass Fluggesellschaften gesetzliche Pflichten haben, um Reisende bei solchen Szenarien zu entschädigen. Diese Pflichten werden in der EU-Verordnung 261/2004, auch EU-Fluggastrechteverordnung festgehalten.

Ab wann haben Sie Anspruch?

Fluggesellschaften sind allgemein dazu verpflichtet, Reisende über den aktuellen Stand des angestrebten Flugs zu informieren. Ist vor Ort absehbar, dass ein Flug Verspätung haben wird, so muss die Airline dies transparent kommunizieren. Ab einer Verspätung von zwei Stunden haben Reisende Anspruch auf Verpflegungsleistungen wie Essen, Getränke und Zugang zu Telekommunikation. Überschreitet die Verspätung drei Stunden, werden Entschädigungszahlen von bis zu 600 Euro pro Person fällig, die sich nach der Flugdistanz richten.

Annullierung oder Verspätung – was für Unterschiede gibt es?

Stellt die Airline fest, dass die Verspätung weiterhin andauert oder fällt der Flug einer Annullierung zum Opfer, dann muss sie zusätzlich eine adäquate Übernachtungsmöglichkeit inklusive Transport dahin übernehmen. Hierbei gilt es zu beachten, dass jedes weitere Vorgehen mit dem Personal der Fluggesellschaft abgesprochen werden sollte. Tut man das nicht und bucht eigenhändig Alternativflüge oder Übernachtungsmöglichkeiten, kann die Airline die Übernahme dieser angefallenen Kosten zu Recht ablehnen.

Wie setze ich meine Rechte durch?

Am Tag des angestrebten Flugs sollten Reisende die Verspätung bzw. Annullierung vor Ort am Flughafen bestätigen lassen sowie alle relevanten Dokumente beisammen haben. Eine schriftliche Einreichung des eigenen Falles ist dann vonnöten. Eine gewisse Hartnäckigkeit zahlt sich dabei aus, da Fluggesellschaften in einigen Fällen die Verantwortung von sich weisen. Sollte es dazu kommen, dürfte eine Klage unvermeidlich sein, bei der Passagiere zumeist Recht bekommen. Anbieter wie Wirkaufendeinenflug.de übernehmen gegen Abtritt aller Forderungen das Einholen der Enzschädigungszahlung für Sie und zahlen Ihnen wiederum eine Pauschalzahlung aus ohne Risiko und Stress für den Reisenden. Natürlich gibt es auch Ausnahmefälle, bei denen die Annullierung triftige Gründe hat und keine Entschädigung nach sich zieht: sogenannte „außergewöhnliche Fälle“ entlassen die Airlines durchaus aus der Verantwortung. Dazu zählt man Wettervorkommnisse wie extremer Schnee, Stürme oder Streiks, die außerhalb des Verantwortungsbereichs der Fluggesellschaft liegen.


Wann besteht ein Anspruch?

Verspätung

Bei Flugverspätung
von über 3 Stunden

Flugausfall

Bei Flugausfall

Überbuchung

Bei Überbuchung

Anschlussflug

Bei verpasstem
Anschlussflug
durch Verspätung



Wann nicht?

Streik

Bei Streik

Unwetter

Bei Unwetter

Terror

Bei politischen
Unruhen und Terror

Vogelschlag

Bei Vogelschlag

Was tun bei Verspätung?

  • Immer die Flugunregelmäßigkeit bestätigen lassen
  • Bilder von den Anzeigetafeln (auch am Zielort) machen
  • Konkret nach den Gründen für den Flugvorfall fragen
  • Keine Original Reisedokumente an Airlines schicken
  • Keine "billigen" Vergleiche eingehen
  • So schnell wie möglich an uns herantreten

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