Mein Anspruch bei Verspätungen
durch "Technischen Defekt"

Erstattungen nach Flugverspätung durch technischen Defekt 

Flüge können aus den zahlreichen Gründen ausfallen, denn schließlich basiert jeder  Flug auf einem beeindruckenden Geflecht aus unzähligen Vorgängen.  Dementsprechend kann es im Alltag natürlich zu diversen Problemen kommen, die  zu einer Verspätung oder im schlimmsten Fall zu einem Flugausfall führen. Um die  Rechte der Passagiere in solchen Fällen zu stärken, einigten sich die Mitgliedstaaten  der Europäischen Union im Jahr 2004 auf die sogenannte  EU­Fluggastrechteverordnung. Diese umfasst ein umfangreiches Regelwerk, in dem  Fluggesellschaften zahlreiche Pflichten auferlegt werden. Auch die Frage danach,  wann die Airline Fluggästen Erstattungen und Entschädigungen zahlen muss wird auf  Grundlage dieser Verordnung geregelt. 

Defektes Flugzeug führt zum Flugausfall

Eine Ausnahme bei der Fluggastrechteverordnung sind sogenannte  „außergewöhnliche Umstände“.  Darunter versteht man extreme  Wetterbedingungen wie beispielsweise Schneefall, Sturm, Hagel und mehr.  Darüber  hinaus zählen Streiks ebenfalls zu diesen außergewöhnlichen Umständen. In diesen  Fällen ist die Fluggesellschaft nicht zu Entschädigungen oder Erstattungen  verpflichtet. Wie verhält es sich aber bei technischen Defekten, die zu einem  Flugausfall führen? Generell ist ein technischer Defekt kein außergewöhnlicher  Umstand, der die Fluggesellschaft von Ausgleichszahlungen befreit. Auch wenn die  Fluggesellschaft alle gesetzlichen Wartungsintervalle am betreffenden Flugzeug  eingehalten hat. Dies trifft ebenfalls zu, wenn eine Fremdfirma und nicht die  Fluggesellschaft selbst am Flugzeug arbeitet, wie beispielsweise beim Betanken,  Beladen oder während des Zugangs mit einem Treppenfahrzeug. Ein technischer  Defekt gilt also als Verschulden der Airline und schließt somit keinesfalls eine  Erstattung aus. 

Technischer Defekt­ Kein seltenes Problem 

Das bestätigte auch das Landgericht Darmstadt, das vor einigen Jahren zwei  Fluggästen eine Ausgleichszahlung bewilligte. Ihr Flug war aufgrund eines  technischen Defektes ausgefallen und sie mussten mehrere Stunden vor Ort warten,  später in einem nahen Hotel übernachten und konnten erst am nächsten Tag  weiterfliegen. Die Fluggesellschaft bezeichnete die Situation als ein außergewöhnlich  seltenes Problem, doch das Gericht sah dies nicht so. Als Begründung führte das  Gericht auf, dass solche technischen Probleme eben nicht außergewöhnlich seien,  wodurch der Anspruch auf eine Erstattung verfallen würde. 

Was macht man, wenn die Airline einer Ausgleichszahlung nicht zustimmt? 

Im Vorfeld sollte man sich am eigentlichen Tag des Abflugs die Begründung der  Fluggesellschaft­ wie beispielsweise den technischen Defekt schriftlich bestätigen  lassen und alle Dokumente beisammen haben. Im Nachhinein muss das Anliegen  natürlich schriftlich vorgetragen werden. Viele Fluggesellschaften weigern sich  allerdings in manchen Fällen, eine entsprechende Erstattung zu leisten oder bieten  lediglich einen Betrag an, der weit unter der gesetzlich vorgeschriebenen  Entschädigungssumme liegt oder händigen Fluggutscheine aus. Spätestens dann  sollte man sich juristischen Beistand holen. Generell haben Reisende gute Chancen,  Recht zu bekommen – es sei denn andere Umstände führen dazu, dass die Situation  tatsächlich als außergewöhnlicher Umstand erkannt wird, technische Defekte sind  jedoch definitiv keine außergewöhnlichen Umstände. Wenn man sich nicht selbst  darum kümmern möchte anwaltlich gegen die Airline vorzugehen, kann man dies an  Anbieter wie z. B. Wirkaufendeinenflug.de übertragen. Diese zahlen gegen Abtritt  aller Forderungen eine Pauschalzahlung aus und gehen ihrerseits in den Rechtsstreit  mit der Fluggesellschaft um eine Erstattung für den Flugvorfall zu erhalten.


Wann besteht ein Anspruch?

Verspätung

Bei Flugverspätung
von über 3 Stunden

Flugausfall

Bei Flugausfall

Überbuchung

Bei Überbuchung

Anschlussflug

Bei verpasstem
Anschlussflug
durch Verspätung



Wann nicht?

Streik

Bei Streik

Unwetter

Bei Unwetter

Terror

Bei politischen
Unruhen und Terror

Vogelschlag

Bei Vogelschlag

Was tun bei Verspätung?

  • Immer die Flugunregelmäßigkeit bestätigen lassen
  • Bilder von den Anzeigetafeln (auch am Zielort) machen
  • Konkret nach den Gründen für den Flugvorfall fragen
  • Keine Original Reisedokumente an Airlines schicken
  • Keine "billigen" Vergleiche eingehen
  • So schnell wie möglich an uns herantreten

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