Wetter als Grund für die Annullierung-
was bedeutet das konkret für mich?

Erstattung bei Annullierung Ihres Fluges wegen Schlechtwetter 

Im Jahre 2004 einigten sich die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und  verabschiedeten die sogenannte EU­Fluggastrechteverordnung. Darin stärkt man die  Rechte Flugreisender und verpflichtet Fluggesellschaften dazu, in bestimmten Fällen  Erstattungszahlungen und Betreuungsleistungen anzubieten. Die  Fluggastrechteverordnung gilt für alle Reisenden, die an einem Flughafen innerhalb  der Europäischen Union abfliegen; in Ausnahmefällen auch für ankommende  Reisende. In einem solchen Fall muss die Fluggesellschaft allerdings einen Sitz in  Europa haben. Diese Verordnung greift beispielsweise bei Verspätungen und  Annullierungen und unterscheidet nicht zwischen Pauschal­ bzw. Individualreisenden  oder sogenannten Billigfliegern. Sie beinhaltet aber auch Ausnahmefälle. Es gilt  jedoch zu hinterfragen auf welche Umstände die Flugverzögerung zurückzuführen  ist­ es kann einen erheblichen Unterschied machen ob die Verspätung durch  Schlechtwetter oder beispielsweise einen Technischen Defekt ausgelöst wurde.  

Was für Rechte habe ich als Fluggast? 

Generell sichert die EU­Verordnung, dass Passagiere bei Flugannullierungen oder  Verspätungen betreut werden. Bereits ab zwei Stunden Wartezeit muss die  Fluggesellschaft Erfrischungen, Verpflegung sowie den Zugang zu  Telekommunikation anbieten. Ab drei Stunden Wartezeit haben sie Anspruch auf  eine Erstattung, die sich nach der jeweiligen Flugdistanz richtet. Beträgt die  Wartezeit durch Flugverspätung oder Annullierung über fünf Stunden, hat der  Passagier in vielen Fällen das Recht, von der Reise zurückzutreten und muss alle  bisherigen Kosten erstattet bekommen.  

Wie verhält es sich mit außergewöhnlichen Umständen? 

Die EU­Fluggastrechteverordnung oder auch EU Verordnung 261/2004 greift  allerdings nicht, wenn Ausnahmefälle eintreten. Diese nennt man  „außergewöhnliche Umstände“ und befreien die Fluggesellschaft von der Pflicht,  Erstattungen oder Entschädigungen zu leisten, auch wenn es zu erheblichen  Verspätungen oder auch Annullierungen kommt. Darunter fallen Vorgänge wie  Streiks, aber auch extremes Schlechtwetter in Form von heftigem Schneefall, Sturm,  Hagel, Eisregen und mehr – Alles Umstände, auf die die Fluggesellschaften keinen  Einfluss haben. Dies bestätigte u. a. das Amtsgericht Hannover im Jahr 2014. Es  entschied, dass eine Fluggesellschaft von Erstattungen oder Ausgleichszahlungen  befreit ist, wenn der Pilot aufgrund von schlechten Wetterbedingungen die  vorgesehene Landung erst verspätet einleiten kann. In dem Fall kam ein Ehepaar erst  nach 22 Stunden Verspätung an ihrem eigentlichen Ziel an. Die angefallenen  Betreuungsleistungen hielt die Fluggesellschaft ein, und weigerte sich auch eine  Entschädigung über 400 Euro pro Person zu bezahlen. Doch auch wenn sich viele  Fluggesellschaften auf diese außergewöhnlichen Umstände berufen, ist das nicht  immer zutreffend. Viele Gerichtsprozesse wurden trotzdem im Sinne des Reisenden  entschieden und daher sollte man sich den Gang zum Gericht in vielen Fällen nicht  sparen. Möchte man sich als Reisender jedoch diesen Aufwand sparen, kann man auf  Anbieter wie Wirkaufendeinenflug.de zurückgreifen. Diese zahlen gegen Abtritt aller  Forderungen eine Pauschalzahlung aus. Diese Anbieter fordern sich dann die den  Reisenden zustehende Entschädigung bzw Erstattung bei den Airlines ein, die durch  Annullierung oder Verspätung entstanden ist. 


Wann besteht ein Anspruch?

Verspätung

Bei Flugverspätung
von über 3 Stunden

Flugausfall

Bei Flugausfall

Überbuchung

Bei Überbuchung

Anschlussflug

Bei verpasstem
Anschlussflug
durch Verspätung



Wann nicht?

Streik

Bei Streik

Unwetter

Bei Unwetter

Terror

Bei politischen
Unruhen und Terror

Vogelschlag

Bei Vogelschlag

Was tun bei Verspätung?

  • Immer die Flugunregelmäßigkeit bestätigen lassen
  • Bilder von den Anzeigetafeln (auch am Zielort) machen
  • Konkret nach den Gründen für den Flugvorfall fragen
  • Keine Original Reisedokumente an Airlines schicken
  • Keine "billigen" Vergleiche eingehen
  • So schnell wie möglich an uns herantreten

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