Wann und Wie kriege ich bei Flugverspätungen Geld zurück?

Geld zurück bei Flugverspätung: Was muss ich wissen?

Das Ticket in der Tasche und noch einige Stunden bis zum Flug – eigentlich sollte der  Abflug nur noch eine Formalität sein. Doch leider treten im Alltag oftmals  Verspätungen oder Stornierungen auf, ohne dass Flugreisende darauf Einfluss  haben. Nichtsdestotrotz müssen Sie in jedem Fall Verspätungen nicht einfach so  hinnehmen. Das besagt auch die EU­Fluggastrechteverordnung, die im Jahre 2004  vom Europäischen Parlament verabschiedet wurde. Darin stärkt man die Rechte  Flugreisender und nimmt Airlines in die Pflicht, bestimmte Bedingungen zu erfüllen.  Tut sie das nicht, muss die Airline Kompensationen leisten, die von Fall zu Fall  unterschiedlich ausfallen können. Oftmals steht Ihnen als Fluggast sogar ein gewisser  Geldbetrag als Entschädigung für die Flugverspätung zu.  

Wann gibt es das Geld zurück? 

Generell greift die EU­Fluggastrechteverordnung nur bei Flügen, die in einem Land  innerhalb der Europäischen Union starten. Wenn die Airline ebenfalls ihren Sitz in  der Europäischen Union hat, gelten diese Rechte auch für Flüge, die in einem Land  der EU landen. Was steht Ihnen aber letztendlich vor Ort an Leistungen zu, wenn  eine Verspätung auftritt? Bei Verspätungen ab zwei Stunden muss die  Fluggesellschaft diverse Betreuungsleistungen anbieten, darunter Essen, Getränke  sowie Zugang zu Telekommunikation. Zögert sich der Flug weiter hinaus und  überschreitet drei Stunden, dann werden Entschädigungszahlungen, die sich nach  der Flugstrecke richten – sofern die Fluggesellschaft dafür verantwortlich ist. So  werden Geldbeträge von 250 Euro bei bis zu 1.500 km fällig, 400 Euro bei 1.500 bis  zu 3500 km und 600 Euro ab 3.500 km. Verspätet sich der Flug um mehr als fünf  Stunden, so können Sie von dem Flug an sich zurücktreten. Die Fluggesellschaft ist in  dem Fall dazu verpflichtet, Ihnen alle Kosten zu erstatten.  

Wann gibt es kein Geld zurück?

Normalerweise entscheiden die Gerichte überwiegend für Flugreisende, sollte es zu  einer Klage kommen. Dazu kommt es nicht selten, da Fluggesellschaften sehr daran  gelegen ist, Ihnen kein Geld als Kompensation auszuzahlen. Ihr Anspruch verjährt  übrigens erst nach drei Jahren. Als einziges Schlupfloch gibt es die sogenannten  „außergewöhnlichen Umstände“. Diese werden gerne genutzt, um die  Verantwortung der Verspätung von sich weisen zu können. Darunter zählt man  extreme Wetterbedingungen oder Streiks von Flughafenmitarbeitern. In diesem Fall  steht Ihnen rechtlich gesehen kein Geld zu. Seiten wie Wirkaufendeinenflug.de  übernehmen oftmals solche Fälle und zahlen eine Pauschale an Reisende aus – ein  potentieller Prozess bleibt ihnen somit erspart und Sie sehen trotzdem Geld für die  entstandenen Unannehmlichkeiten die durch die Flugverspätung entstanden sind. 


Wann besteht ein Anspruch?

Verspätung

Bei Flugverspätung
von über 3 Stunden

Flugausfall

Bei Flugausfall

Überbuchung

Bei Überbuchung

Anschlussflug

Bei verpasstem
Anschlussflug
durch Verspätung



Wann nicht?

Streik

Bei Streik

Unwetter

Bei Unwetter

Terror

Bei politischen
Unruhen und Terror

Vogelschlag

Bei Vogelschlag

Was tun bei Verspätung?

  • Immer die Flugunregelmäßigkeit bestätigen lassen
  • Bilder von den Anzeigetafeln (auch am Zielort) machen
  • Konkret nach den Gründen für den Flugvorfall fragen
  • Keine Original Reisedokumente an Airlines schicken
  • Keine "billigen" Vergleiche eingehen
  • So schnell wie möglich an uns herantreten

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