Dein Recht bei Flugverspätungen

Mein Flug ist zu spät: Fluggastrechte bei Verspätungen in der Übersicht 

Wenn Sie als Passagier eine Verspätung erdulden müssen, ist es natürlich essentiell  zu wissen, was für Rechte Sie als Fluggast letztendlich haben. Dass man hierzulande  sowie im EU­Raum eine mannigfaltige Palette an Fluggastrechten genießt, garantiert  die 2004 vom Europäischen Parlament verabschiedete  EU­Fluggastrechteverordnung. Diese umfasst, welche Pflichten Airlines in solchen  Fällen haben und sorgt für Transparenz. Nichtsdestotrotz kennen viele Flugreisende  nicht die Bandbreite dieser Rechte und stellen erst hinterher fest, was für Rechte sie  letztendlich genießen. Diese EU­Rechte treten jedoch erst in Kraft, wenn Ihr Abflug  innerhalb der EU stattfindet oder endet. Im zweiten Fall muss die Airline einen  europäischen Sitz haben. 

Auch bei „leichten“ Verspätungen haben Sie Ansprüche 

Wenn der angestrebte Flug auf sich warten lässt und Passagiere lange am Flughafen  ausharren, muss die Fluggesellschaft zeitnah den aktuellen Stand des Flugs mitteilen.  Ab zwei Stunden werden zudem zahlreiche Verpflegungs­ und Betreuungsleistungen  seitens der Airline fällig: Snacks, Getränke, Zugang zu Telekommunikation und mehr.  Sollte die Verspätung mehr als drei Stunden dauern, dann greift der Anspruch auf  Entschädigungszahlungen ein. Dieser ist ein in der EU­Fluggastrechteverordnung  festgesetzter Betrag, der sich nicht nach dem Ticketpreis richtet, sondern sich an der  Flugdistanz orientiert. Anbieter wie Wirkaufendeinenflug.de haben sich darauf  spezialisiert, gegen Abtritt aller Forderungen eine Pauschalzahlung an die Reisenden  auszuzahlen und sich an ihrer Stelle mit der Airline um die Auszahlung einer  Entschädigung zu streiten.  

Wann ist eine Verspätung eine Verspätung? 

Hierbei ist relevant, wie sich die Ankunft am Zielflughafen verspätet und nicht, wie  lange man am Abflughafen an sich gewartet hat. Im Zuge dessen hat der Europäische  Gerichtshof festgestellt, dass nicht das Aufsetzen der Räder eines Flugzeuges am  Zielflughafen relevant ist, sondern der Zeitpunkt an dem die Türen aufgehen und die  Passagiere tatsächlich aussteigen können. Dieser durchaus relevante Unterschied  stärkt die Rechte der Passagiere deutlich. Ausnahmefälle können jedoch zum  Aushebeln dieser Fluggastrechte führen – nämlich dann, wenn sogenannte  „außergewöhnliche Umstände“ zur Verspätung geführt haben. Diese können in Form  von extremen Wetterbedingungen auftauchen. Darüber hinaus zählen Verspätungen  oder Ausfälle aufgrund von Streiks, die von Flughafenmitarbeitern ausgeführt  werden, die nicht von der Airline selbst beschäftigt sind, ebenfalls zu vorhin  genannten Umständen. In diesen Fällen kann sich die Airline zu Recht weigern,  Entschädigungen zu leisten da sie die Verspätung nicht verschuldet hat. 


Wann besteht ein Anspruch?

Verspätung

Bei Flugverspätung
von über 3 Stunden

Flugausfall

Bei Flugausfall

Überbuchung

Bei Überbuchung

Anschlussflug

Bei verpasstem
Anschlussflug
durch Verspätung



Wann nicht?

Streik

Bei Streik

Unwetter

Bei Unwetter

Terror

Bei politischen
Unruhen und Terror

Vogelschlag

Bei Vogelschlag

Was tun bei Verspätung?

  • Immer die Flugunregelmäßigkeit bestätigen lassen
  • Bilder von den Anzeigetafeln (auch am Zielort) machen
  • Konkret nach den Gründen für den Flugvorfall fragen
  • Keine Original Reisedokumente an Airlines schicken
  • Keine "billigen" Vergleiche eingehen
  • So schnell wie möglich an uns herantreten

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