Mein Recht bei Flugannullierungen

Mein Flug wurde gestrichen: Diese Fluggastrechte haben Sie bei Annullierungen 

Für einen überwiegenden Teil der Reisenden ist ein Flug nicht unbedingt eine ganz  alltägliche Angelegenheit. Gründlich vorbereiten, alle Dokumente parat haben und  natürlich zeitig am Flughafen erscheinen – damit sollte eigentlich alles getan sein.  Leider kommt es trotz sorgfältiger und früher Buchung vor Ort nicht selten zu  unangenehmen Überraschungen. Verspätungen und Annullierungen gehören zum  Alltag an Flughäfen. Kein Wunder, ist doch ein Flug die Zusammenkunft sorgfältiger  Planung seitens Fluggesellschaft sowie Flughabenbetreiber, die gar globale Ausmaße  annimmt. Es kommt aber oftmals wie es eben kommen muss und diverse Faktoren  tragen letztendlich ihren Teil zum nicht reibungslosen Ablauf bei. Doch was kann  man vor Ort tun, wenn der eigene Flug gestrichen bzw. einer sogenannten  Annullierung zum Opfer gefallen ist? Welche Fluggastrechte haben Sie in solchen  Fällen? 

Die EU­Fluggastrechteverordnung nimmt Airlines in die Pflicht 

Die Gesetzgeber der Europäischen Union einigten sich im Jahre 2004 auf die  Verordnung (EG) Nr. 261/2004. Darin stärkte man die Rechte Flugreisender und wies  den Fluggesellschaften zahlreiche Pflichten zu, die sie u. a. bei Verspätungen oder  Annullierungen erfüllen müssen. Hierzulande ist das Luftfahrt­Bundesamt als die  offizielle Durchsetzungs­ und Beschwerdestelle verantwortlich. Bei Annullierungen  ist zunächst einmal der genaue Zeitpunkt der Mitteilung über den gestrichenen Flug  relevant. Sollte die Fluggesellschaft diese 14 Tage bzw. zwei Wochen vor dem Abflug  ankündigen, so haben Sie als Besitzer eines gültigen Tickets keine Ansprüche auf  Kompensation – den Wert des Tickets ausgenommen. Geschieht die Annullierung  jedoch weniger als zwei Wochen vor Abflug, fallen Entschädigungszahlungen an –  diese reichen von 125 bis 600 Euro pro Person. In jedem Fall können Sie sich den  Preis des Tickets erstatten lassen oder auf eine alternative Beförderung bestehen.  Möchten Sie sich jedoch diesen Aufwand sparen, der erst mithilfe eines Anwalts zur  Entschädigungszahlung führt, können Sie Anbieter wie Wirkaufendeinenflug.de  damit beauftragen, Ihre Rechte für Sie einzuklagen. Diese zahlen Ihnen gegen Abtritt  aller Forderungen eine Pauschalzahlung aus und fordern sich die Entschädigung auf  Grundlage der Fluggastrechte bei der Fluggesellschaft ein. 

Unter welchen Bedingungen gelten diese Rechte genau 

Damit die vorhin erwähnte EU­Fluggastrechteverordnung greift, müssen gewisse  Bedingungen erfüllt sein. Ihr Flug muss innerhalb der EU abfliegen oder landen. Bei  dem zweitem Fall muss es sich allerdings um eine Fluglinie handeln, die einen Sitz  innerhalb der EU hat. Die Fluggastrechteverordnung berücksichtigt übrigens sowohl  Individual­ als auch Pauschalreisende. Beide haben die gleichen Fluggastrechte wenn  ihr Flug gestrichen oder Annulliert wurde. Wichtig ist nur, dass die gültigen Tickets zu  einem Tarif erhältlich waren, der der Öffentlichkeit zugänglich ist. 


Wann besteht ein Anspruch?

Verspätung

Bei Flugverspätung
von über 3 Stunden

Flugausfall

Bei Flugausfall

Überbuchung

Bei Überbuchung

Anschlussflug

Bei verpasstem
Anschlussflug
durch Verspätung



Wann nicht?

Streik

Bei Streik

Unwetter

Bei Unwetter

Terror

Bei politischen
Unruhen und Terror

Vogelschlag

Bei Vogelschlag

Was tun bei Verspätung?

  • Immer die Flugunregelmäßigkeit bestätigen lassen
  • Bilder von den Anzeigetafeln (auch am Zielort) machen
  • Konkret nach den Gründen für den Flugvorfall fragen
  • Keine Original Reisedokumente an Airlines schicken
  • Keine "billigen" Vergleiche eingehen
  • So schnell wie möglich an uns herantreten

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