Deine Erstattung bei Flugvorfällen

Das Wichtigste rund um Flugerstattungen 

Viele Reisende kennen dieses allzu bekannte Szenario: am Flughafen angekommen  und plötzlich stellen sie fest, dass der angedachte Flug eine Verspätung hat oder gar  annulliert wurde. Und das obwohl Sie an alles Wichtige gedacht habe. Früher war  eine solche Situation mit erheblichen Schwierigkeiten für die temporär gestrandeten  Reisenden verbunden, doch dank einer wegweisenden Entscheidung des  Europäischen Parlaments genießen sie in der EU besonderen Schutz – mittels der  EU­Fluggastrechteverordnung. Diese greift bei allen Buchungen sowie Flügen, die in  der EU starten oder landen. Im zweiten Fall sollte die Gesellschaft einen Sitz  innerhalb der Europäischen Union haben. Und die Verordnung regelt nicht nur in der  Situation des Flugvorfalles selbst Ihre Rechte, sondern auch ob und in welcher Form  Sie im Nachhinein Anspruch auf Flugerstattungen oder Entschädigungszahlungen  haben.

Was für Entschädigungen stehen Ihnen zu?

Bereits ab zwei Stunden Verspätung können Sie gewisse Versorgungsleistungen von der  Fluggesellschaft verlangen, darunter Essen sowie Getränke. Ab drei Stunden greifen  Entschädigungszahlungen, die sich nach der Entfernung der Flugreise richten. Bei  einer Reisedistanz bis 1.500 km werden 250 Euro fällig. Zwischen 1.500 und 3.500  Kilometern sind es bereits 400 Euro. Bei über 3.500 km können bis zu 600 Euro  ausgezahlt werden (von der Fluggeselschaft). Passagiere können sich alternativ ihr Flugticket erstatten lassen.  In dem Fall entlässt man jedoch die Fluggesellschaft durch die Flugkostenerstattung  aus ihren Pflichten, weswegen dieser Schritt wohl überlegt werden sollte. Meist ist  jedoch das Einschalten eines Anwalts und schließlich der Gang vor Gericht vonnöten,  um die den Reisenden zustehenden Entschädigungen zu erhalten. Gegen Abtritt aller  Forderungen an Anbieter wie beispielsweise Wirkaufendeinenflug.de, erhält man  eine Pauschalauszahlung und spart sich das Gerichtsverfahren sowie das damit  einhergehende Risiko, doch im Unrecht zu sein.

Wie bekomme ich Recht? 

Befindet man sich selbst in einer solchen Situation, sollte das weitere Vorgehen gut  abgewogen werden. Kurzfristige Annullierungen haben generell eine sehr gute  Chance auf Entschädigungen. Nur wenn Sie bereits zwei Wochen im Vorraus  informiert wurden ist eine Umbuchung oder Annullierung zumutbar. Viele  Fluggesellschaften reagieren jedoch langsam, auch auf legitime Ansprüche, doch  Hartnäckigkeit zahlt sich auch hier aus. Ob freiwillige Verzichtserklärungen oder  Gutscheine – das Wichtigste ist, dass sie sich auf Ihren Anspruch berufen und erst  einmal nichts unterschreiben, dessen Bedeutung nicht sofort ersichtlich ist. Generell  sollte das weitere Vorgehen aber stets mit der Gesellschaft besprochen werden.  Alternative Buchungen auf eigene Faust werden im schlimmsten Fall nicht erstattet.    

Alternative Beförderung oder Erstattung? 

Tritt eine Flugverspätung von über fünf Stunden zustande, so kann ein Passagier  natürlich von dem Flug zurücktreten. In dem Fall muss die Gesellschaft alle bis dahin  entstandene Kosten erstatten. Abgesehen davon kann eine Übernachtung in einem  adäquaten Hotel erfolgen – Transport und weitere damit verbundene Kosten muss  natürlich die Fluglinie übernehmen.  


Wann besteht ein Anspruch?

Verspätung

Bei Flugverspätung
von über 3 Stunden

Flugausfall

Bei Flugausfall

Überbuchung

Bei Überbuchung

Anschlussflug

Bei verpasstem
Anschlussflug
durch Verspätung



Wann nicht?

Streik

Bei Streik

Unwetter

Bei Unwetter

Terror

Bei politischen
Unruhen und Terror

Vogelschlag

Bei Vogelschlag

Was tun bei Verspätung?

  • Immer die Flugunregelmäßigkeit bestätigen lassen
  • Bilder von den Anzeigetafeln (auch am Zielort) machen
  • Konkret nach den Gründen für den Flugvorfall fragen
  • Keine Original Reisedokumente an Airlines schicken
  • Keine "billigen" Vergleiche eingehen
  • So schnell wie möglich an uns herantreten

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