Wie komme ich an meine Flugentschädigung?

Diese Flugentschädigung steht Ihnen zu 

Verspätungen oder Annullierungen von Flügen sind für Reisende zweifellos eine  ärgerliche Angelegenheit. Schließlich steckt zumeist eine aufwendige Planung  dahinter, die gehörig durcheinander gerät – Hotelübernachtungen, Mietwagen und  mehr müssen am Zielort umgebucht oder gänzlich storniert werden. Daher ist es  erfreulich, dass Fluggesellschaften gesetzliche Pflichten haben, um Reisende bei  solchen Szenarien zu entschädigen. Diese Pflichten werden in der EU­Verordnung  261/2004, auch EU­Fluggastrechteverordnung festgehalten. Wann und in welcher  Höhe Passagieren Flugentschädigungen zustehen, wissen die meisten Fluggäste  jedoch oftmals nicht. 

Ab wann haben Sie einen Anspruch auf Flugentschädigung?

Fluggesellschaften sind allgemein dazu verpflichtet, Reisende über den aktuellen  Stand des angestrebten Flugs zu informieren. Ist vor Ort absehbar, dass ein Flug  Verspätung haben wird, so muss die Airline dies transparent kommunizieren. Ab  einer Verspätung von zwei Stunden haben Reisende Anspruch auf  Verpflegungsleistungen wie Essen, Getränke und Zugang zu Telekommunikation.  Überschreitet die Verspätung am Endziel drei Stunden, werden  Entschädigungszahlungen von bis zu 600 Euro pro Person fällig, die sich nach der  Flugdistanz richten.  

Annullierung oder Verspätung – was für Unterschiede gibt es? 

Stellt die Airline fest, dass die Verspätung weiterhin andauert oder fällt der Flug  einer Annullierung zum Opfer, dann muss sie zusätzlich eine adäquate  Übernachtungsmöglichkeit inklusive Transport dahin übernehmen. Hierbei gilt es zu  beachten, dass jedes weitere Vorgehen mit dem Personal der Fluggesellschaft  abgesprochen werden sollte. Tut man das nicht und bucht eigenhändig  Alternativflüge oder Übernachtungsmöglichkeiten, kann die Airline die Übernahme  dieser angefallenen Kosten zu Recht ablehnen.  

Wie setze ich meine Rechte auf Flugentschädigung durch? 

Am Tag des angestrebten Flugs sollten Reisende die Verspätung bzw. Annullierung  vor Ort am Flughafen bestätigen lassen sowie alle relevanten Dokumente  beisammen haben. Eine schriftliche Einreichung des eigenen Falles ist dann  vonnöten. Eine gewisse Hartnäckigkeit zahlt sich dabei aus, da Fluggesellschaften in  einigen Fällen die Verantwortung von sich weisen. Sollte es dazu kommen, dürfte  eine Klage unvermeidlich sein, bei der Passagiere zumeist Recht bekommen.  Anbieter wie Wirkaufendeinenflug.de übernehmen gegen Abtritt aller Forderungen  das Einholen der Entschädigungszahlung für Sie und zahlen Ihnen wiederum eine  Pauschalzahlung aus ohne Risiko und Stress für den Reisenden.​  ​ Natürlich gibt es  auch Ausnahmefälle, bei denen die Annullierung triftige Gründe hat und keine  Entschädigung nach sich zieht: sogenannte „außergewöhnliche Fälle“ entlassen die  Airlines durchaus aus der Verantwortung. Dazu zählt man extreme  Wettervorkommnisse wie starker Schneefall, Stürme oder Streiks, die außerhalb des  Verantwortungsbereichs der Fluggesellschaft liegen. 


Wann besteht ein Anspruch?

Verspätung

Bei Flugverspätung
von über 3 Stunden

Flugausfall

Bei Flugausfall

Überbuchung

Bei Überbuchung

Anschlussflug

Bei verpasstem
Anschlussflug
durch Verspätung



Wann nicht?

Streik

Bei Streik

Unwetter

Bei Unwetter

Terror

Bei politischen
Unruhen und Terror

Vogelschlag

Bei Vogelschlag

Was tun bei Verspätung?

  • Immer die Flugunregelmäßigkeit bestätigen lassen
  • Bilder von den Anzeigetafeln (auch am Zielort) machen
  • Konkret nach den Gründen für den Flugvorfall fragen
  • Keine Original Reisedokumente an Airlines schicken
  • Keine "billigen" Vergleiche eingehen
  • So schnell wie möglich an uns herantreten

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