Deine Rechte bei Flugausfall.

Flugausfall wegen Streik: Setzen Sie Ihre Rechte durch

Der Tag einer Flugreise ist in der Regel von langer Hand geplant. Kein Wunder, denn zumeist hat man am Zielort beispielsweise ein Hotel oder einen Mietwagen gebucht. Doch viele Reisende erleben am Flughafen eine Überraschung der unangenehmen Art: Heute geht die Reise erst einmal nicht los. Generell stärkt die EU-Fluggastrechteverordnung die Rechte aller Flugreisenden. Das umfangreiche Regelwerk wurde im Jahr 2004 von allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union verabschiedet. Darin sind diverse Versorgungsleistungen und Pflichten vermerkt, die Fluggesellschaften leisten müssen. Tun sie das nicht, haben Passagiere Anspruch auf Entschädigungen. Diese Verordnung gilt für alle Flüge, die innerhalb der Europäischen Union starten sowie eingeschränkt für Flüge die in der EU ankommen – dafür muss die Fluggesellschaft jedoch ihren Sitz in der Europäischen Union haben. Ein Flugausfall kann viele Gründe haben, denn jeder einzelne Flug basiert auf einem reibungslosen Ablauf unzähliger Arbeitsabläufe und Faktoren. Doch manchmal kommen diese Arbeitsabläufe zum Erliegen und es liegt ein Flugausfall aufgrund eines Streiks vor.

Wie sind meine Rechte bei einem Flugausfall?

Obwohl die EU-Fluggastrechteverordnung viele Aspekte von Flugreisen abdeckt, haben Flugreisende, die von einem Streik betroffen sind, im Normalfall keinen Anspruch auf Entschädigungen. Denn Streiks gehören zu „außergewöhnlichen Umständen“. Nichtsdestotrotz haben Sie als Reisender Anspruch auf Betreuungsleistungen und eine alternative Beförderung zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Die Fluggesellschaft muss Sie außerdem zeitnah über den Streik informieren. Eine Entschädigung haben Sie aber trotzdem, wenn der angestrebte Flug nicht in der unmittelbaren Streikphase stattfand. Dafür müssen Sie aber pünktlich am Schalter gewesen sein.

Wie soll ich mich bei einem Streik verhalten?

Lassen Sie sich vor Ort den Grund der Flugverspätung schriftlich bestätigen. Dokumentieren Sie alles mit Fotos, Belegen oder mit Zeugenaussagen von Mitreisenden. Besprechen Sie das weitere Vorgehen mit Mitarbeitern der Fluggesellschaft. Sie haben natürlich Anspruch auf eine zeitnahe Beförderung. Darüber hinaus haben Sie das Recht, eine kostenlose Stornierung oder Umbuchung vorzunehmen. War die betreffende Verbindung ein Inlandsflug, gibt es die Möglichkeit, Ihr Flugticket in eine Fahrkarte umzuwandeln. Was Sie jedoch nicht tun sollten, ist selbstständig Buchungen vorzunehmen – denn sollte die Fahrkarte mehr als der geplante Flug kosten, müssen Sie für den Differenzbetrag aufkommen. Bewahren Sie in jedem Fall alle Belege auf und wenden Sie sich zuerst an die Fluggesellschaft, um auf der sicheren Seite zu sein.


Wann besteht ein Anspruch?

Verspätung

Bei Flugverspätung
von über 3 Stunden

Flugausfall

Bei Flugausfall

Überbuchung

Bei Überbuchung

Anschlussflug

Bei verpasstem
Anschlussflug
durch Verspätung



Wann nicht?

Streik

Bei Streik

Unwetter

Bei Unwetter

Terror

Bei politischen
Unruhen und Terror

Vogelschlag

Bei Vogelschlag

Was tun bei Verspätung?

  • Immer die Flugunregelmäßigkeit bestätigen lassen
  • Bilder von den Anzeigetafeln (auch am Zielort) machen
  • Konkret nach den Gründen für den Flugvorfall fragen
  • Keine Original Reisedokumente an Airlines schicken
  • Keine "billigen" Vergleiche eingehen
  • So schnell wie möglich an uns herantreten

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