Dein Recht beim Flugausfall

Flugausfall: So nehmen Sie Ihre Rechte wahr

Den sehnsüchtig erwarteten Flug in die Ferne gründlich vorbereitet, doch die  unangenehme Überraschung wartet schon am Flughafen: Flugausfall. Dieses  Szenario kennen nicht wenige Reisende heutzutage, denn je günstiger die  allgemeinen Ticketpreise zu beliebten Zielen werden, desto höher steigt die  Wahrscheinlichkeit, dass ein Flug erheblich verspätet aufsteigen wird oder im  schlimmsten Fall gänzlich ausfällt. Glücklicherweise sind Passagiere hierzulande  sowie im gesamten europäischen Raum sehr gut gegen solche Situationen geschützt  – und das dank der Fluggastrechteverordnung der Europäischen Union aus dem Jahr  2004. Darin sind solche Situationen umfangreich beschrieben und klar geregelt. Den  Airlines wurden außerdem deutliche Pflichten auferlegt, dank derer die Passagiere  klare Rechte haben und sich nicht unverhofft in unangenehmen Situationen  wiederfinden, aus denen eine eigenständige Lösung nur schwer ersichtlich ist. Die  Fluggastrechteverordnung greift aber nur bei Flügen, die in der Europäischen Union  starten. Bei ankommenden Flügen muss die Airline einen europäischen Sitz haben;  nur dann greifen die schützenden Gesetze ein.   

Was geschieht, wenn mein Flug ausfällt? 

Zunächst einmal muss die Fluggesellschaft einen Flugausfall umgehend und auf  transparente Art und Weise kommunizieren. Tat sie das bereits 14 Tage vor dem  Flug, dann besteht kein Recht auf Erstattung. Darüber hinaus muss sie sicherstellen,  dass Sie Ihr Ziel mittels einer alternativen Beförderung zeitnah erreichen. Oftmals  haben Sie ein Recht auf eine Entschädigungszahlungen. Diese richtet sich generell  nach der Flugstrecke: bei bis zu 1.500 km werden 250 Euro fällig, zwischen 1.500 und  3.500 km fallen 400 Euro an und ab 3.500 km beträgt die Entschädigungszahlung  rund 600,­ Euro pro Person. Mussten Sie außerdem mehr als zwei Stunden auf den  Flug warten, ist die Fluggesellschaft außerdem dazu verpflichtet,  Betreuungsleistungen in Form von Essen, Getränken sowie die Nutzung von  Telekommunikation bereitzustellen. Kann die Fluggesellschaft keine alternative  Beförderung zur Verfügung stellen oder beträgt die Verspätung mehr als fünf  Stunden, dann haben Sie das Recht auf eine Erstattung des Ticketpreises. 

Was kann ich vor Ort unternehmen um meine Rechte wahrzunehmen?

Generell sollte man sich jeden Flugausfall von der Airline schriftlich bestätigen lassen  und alle relevanten Dokumente sammeln. Die Ansprüche sind hinterher bei der  Airline schriftlich einzureichen – bis zu drei Jahre hat man dafür Zeit, bis die  Forderung verjährt. Die EU­Fluggastrechteverordnung unterscheidet nicht zwischen  Pauschal­ oder Individualreisende. Da viele Airlines sich ungern mit solchen  Forderungen befassen, kann der Weg vor Gericht oftmals unvermeidbar sein um zu  Ihrem Recht zu kommen. Hier haben sich Anbieter wie u. a. Wirkaufendeinenflug.de  etabliert. Ihnen kann man alle Forderungen abtreten und sich dafür eine Pauschale  auszahlen lassen, anschließend klagen diese dann Ihre Forderungen ein, die durch  den Flugausfall gegenüber der Airline entstanden sind. 


Wann besteht ein Anspruch?

Verspätung

Bei Flugverspätung
von über 3 Stunden

Flugausfall

Bei Flugausfall

Überbuchung

Bei Überbuchung

Anschlussflug

Bei verpasstem
Anschlussflug
durch Verspätung



Wann nicht?

Streik

Bei Streik

Unwetter

Bei Unwetter

Terror

Bei politischen
Unruhen und Terror

Vogelschlag

Bei Vogelschlag

Was tun bei Verspätung?

  • Immer die Flugunregelmäßigkeit bestätigen lassen
  • Bilder von den Anzeigetafeln (auch am Zielort) machen
  • Konkret nach den Gründen für den Flugvorfall fragen
  • Keine Original Reisedokumente an Airlines schicken
  • Keine "billigen" Vergleiche eingehen
  • So schnell wie möglich an uns herantreten

Kunden Bewertungen

Trustpilot Trustpilot Trustpilot Trustpilot Trustpilot
Trustpilot Trustpilot Trustpilot Trustpilot Trustpilot
Trustpilot Trustpilot Trustpilot Trustpilot Trustpilot
Trustpilot Trustpilot Trustpilot Trustpilot Trustpilot

.