Mein Flug wurde gestrichen,
was kann ich tun?

Flugannullierungen: Wenn Flüge gestrichen werden 

Trotz aller Vorbereitung und zeitigem Erscheinen am Flughafen trifft dort allzu oft  ein altbekanntes und zumeist sehr kurzfristiges Szenario ein: die Annullierung des  eigenen Flugs. Natürlich sollte man im Zuge dessen auch wissen, dass dieser Fall  auch für die Fluggesellschaft ein sehr großes Ärgernis ist, denn dank eines straffen  Zeitplans verschieben sich ebenfalls zahlreiche Flüge danach. Doch für den  Reisenden führt eine solche Flugstornierung oftmals zu einem wahrhaftigen  Dominoeffekt, denn je nach Fall müssen Leistungen am angestrebten Ziel abgesagt  oder storniert werden. Mietwagen, Transfer, Ausflüge, Unterkunft und mehr können  durch den gestrichenen Flug nicht rechtzeitig erreicht werden.  

Rechte des Reisenden und Pflichten der Fluggesellschaften 

Dass daraus viele Unannehmlichkeiten entstehen, dürften sich also von selbst  verstehen. Doch Reisende haben durchaus das Recht auf ihrer Seite und müssen sich  nicht klaglos mit einem solchen Fall arrangieren. Dank der  EU­Fluggastrechteverordnung steht eine Palette an Entschädigungen oder  Ausgleichszahlung bei solchen Flugvorfällen bereit, die von Fall zu Fall  unterschiedlich aussehen. Zuallererst gilt, dass je kurzfristiger die Flugannullierung  mitgeteilt wird, umso höher auch die Chance ist, Anspruch auf Entschädigungen zu  haben. Was für Optionen haben Sie im Falle einer Flugstornierung? Besitzen Sie ein  gültiges Ticket, ist zuerst zu entscheiden, ob man auf eine zeitnahe alternative  Beförderung setzt oder gleich eine Erstattung des Tickets haben möchte. Im zweiten  Fall entlässt man jedoch die Fluggesellschaft aus allen weiteren Pflichten! Vor Ort  müssen darüber hinaus gewisse Betreuungsleistungen, Verpflegung und  Kontaktmöglichkeiten seitens der Fluggesellschaft geleistet werden wenn Ihr Flug  gestrichen wurde. Reisenden steht zudem eine Entschädigungszahlung zu: bei  Strecken bis zu 1.500 km sind es 250 Euro zu, bei 1.500 bis 3.500 km sind es schon  400 Euro und ab 3.500 km werden 600 Euro fällig. Es gibt Anbieter, die sich darauf  spezialisiert haben, den Reisenden den Prozess des Durchsetzens der  Entschädigungsauszahlung abzunehmen, wie beispielsweise  Wirkaufendeinenflug.de. Reisende erhalten gegen Abtritt aller Forderungen eine  Pauschalzahlung, sparen sich das Hin­ und Her mit der Airline und tragen kein Risiko.  Dies übernimmt dann der Anbieter, der sich anschließend statt Ihrer mit der Airline  auseinandersetzt um die durch die Flugannullierung entstandenen Ansprüche  einzufordern.  

Wenn sich der Abflug länger hinauszögert 

Ist die Fluggesellschaft nicht in der Lage, eine entsprechende Alternativbeförderung  zum annullierten Flug zu leisten, muss sie eine Übernachtung inklusive Transport in  einem adäquaten Hotel ermöglichen. Allgemein sollte das weitere Vorgehen immer  mit Mitarbeitern der Fluggesellschaft besprochen und belegt werden, da alternative  Flugbuchungen oder Hotelübernachtungen auf eigene Faust im schlimmsten Fall  nicht erstattet werden.   

In folgenden Fällen gibt es trotz Flugannullierung keine Entschädigung 

Bei Fällen, in denen die Fluggesellschaft eine Flugstornierung nachvollziehbar  begründen kann oder zwei Wochen vor Abflug kommuniziert hat, dass Ihr Flug  gestrichen wird,  steht Ihnen leider keine Entschädigung zu. Auch Situationen, in  denen „höhere Gewalt“ eine Rolle spielt, entlassen die Airlines aus der Pflicht. Dies  ist beispielsweise bei unerwarteten Wetterbedingungen oder Streik am Flughafen  der Fall.   


Wann besteht ein Anspruch?

Verspätung

Bei Flugverspätung
von über 3 Stunden

Flugausfall

Bei Flugausfall

Überbuchung

Bei Überbuchung

Anschlussflug

Bei verpasstem
Anschlussflug
durch Verspätung



Wann nicht?

Streik

Bei Streik

Unwetter

Bei Unwetter

Terror

Bei politischen
Unruhen und Terror

Vogelschlag

Bei Vogelschlag

Was tun bei Verspätung?

  • Immer die Flugunregelmäßigkeit bestätigen lassen
  • Bilder von den Anzeigetafeln (auch am Zielort) machen
  • Konkret nach den Gründen für den Flugvorfall fragen
  • Keine Original Reisedokumente an Airlines schicken
  • Keine "billigen" Vergleiche eingehen
  • So schnell wie möglich an uns herantreten

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