Welche Fluggastrechte bestehen bei Flügen, die in der Europäischen Union starten?

Welche Fluggastrechte bestehen bei Flügen, die in der Europäischen Union starten?

Rund um die Welt müssen Flugreisende mit erheblichen Verspätungen, Annullierungen und sonstigen Unannehmlichkeiten in Verbindung mit ihren Flügen rechnen. Die Zahl der unfreiwillig nicht beförderten Passagiere war und ist bis heute immer noch beachtlich. Aus Sicht der Flugreisenden ist dieses nicht selten auftretende Szenario natürlich ärgerlich, denn oftmals geht einer Flugreise eine längere Planung voraus. Aus diesem Grund verabschiedete man im Jahre 2004 die EU-Verordnung 261, um Flugreisenden eine breite Palette an Fluggastrechten zukommen zu lassen – mit vollem Namen heißt diese übrigens „Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen“.

Was wird in der Fluggastrechteverordnung festgehalten?

In der EU-Fluggastrechteverordnung werden den Fluggesellschaften einige Pflichten auferlegt und es wird der Fokus auf eine adäquate Umsetzung des Verbraucherschutzes gelegt. Flugreisende können auf eine Bandbreite an Entschädigungen sowie Ausgleichsleistungen zugreifen, die sie vor Annullierungen und Verspätungen schützen oder dafür kompensieren. Sie gilt für alle Flugreisende, die ein gültiges Ticket bzw. Buchung aufweisen können und ihren Flug entweder an einem Flughafen innerhalb der EU antreten oder auf einem solchen landen. Die zwingende Voraussetzung ist allerdings in allen Fällen, dass die Gesellschaft innerhalb der Europäischen Union sitzt. Die EU-Fluggastrechteverordnung unterscheidet übrigens nicht zwischen Flügen, die in einer Pauschalreise inkludiert wurden, sogenannten Billigfliegern oder Dienstreisenden. Vergünstigte Tickets für Kinder oder solche aus einem Werbe- bzw. Kundenbindungsprogramm werden ebenfalls von der Verordnung berücksichtigt.

Was steht Reisenden bei einer Verspätung oder Annullierung zu?

Müssen Reisende über drei Stunden auf ihren Flug warten, so haben sie ab der dritten Stunde Anspruch auf Entschädigungen – pro Person bis zu 600 Euro. Die exakte Höhe dieser Zahlung ist von der Flugdistanz abhängig. Bei unter 1.500 km fallen 250 Euro an, zwischen 1.500 und 3.500 km sind es 400 Euro und bei über 3.500 km muss die Gesellschaft 600 Euro pro Person aufwenden. Des Weiteren haben Flugreisende Anspruch auf kostenlose Getränke, Mahlzeiten, allgemeine Verpflegung und bei schweren Verspätungen auch das Recht auf eine Übernachtung in einem von der Fluglinie vorgeschlagenen Hotel inklusive Transport. All diese Leistungen sollten aber mit Absprache mit der Fluggesellschaft und nicht auf eigene Faust erfolgen. Häufig möchten die Fluggesellschaften das Auszahlen von Entschädigungen vermeiden und halten Verbraucher hin oder verweigern schlicht die Korrespondenz. Hier können Portale wie Wirkaufendeinenflug.de den Reisenden viel Aufwand sparen, da sie gegen Abtritt aller Forderungen eine Pauschalzahlung an den Reisenden auszahlen und das Einfordern der Entschädigungen übernehmen.


Wie wird die Verspätung berechnet?

Wichtig für die Berechnung der Verspätung ist immer die Ankunftszeit, nicht die Abflugzeit. Aber wann genau gilt das Flugzeug als angekommen? Dies hat der Europäische Gerichtshof im September 2014 (Az. C-452/13) so definiert: Als Ankunft zählt das Öffnen von mindestens einer Tür. Vorausgesetzt, die Passagiere können das Flugzeug auch verlassen.

Wann besteht ein Anspruch?

Verspätung

Bei Flugverspätung
von über 3 Stunden

Flugausfall

Bei Flugausfall

Überbuchung

Bei Überbuchung

Anschlussflug

Bei verpasstem
Anschlussflug
durch Verspätung



Wann nicht?

Streik

Bei Streik

Unwetter

Bei Unwetter

Terror

Bei politischen
Unruhen und Terror

Vogelschlag

Bei Vogelschlag

Was tun bei Verspätung?

  • Immer die Flugunregelmäßigkeit bestätigen lassen
  • Bilder von den Anzeigetafeln (auch am Zielort) machen
  • Konkret nach den Gründen für den Flugvorfall fragen
  • Keine Original Reisedokumente an Airlines schicken
  • Keine "billigen" Vergleiche eingehen
  • So schnell wie möglich an uns herantreten

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