Mein Recht bei EuropaFlügen

Fliegen in Europa: Passagierrechte auf den Punkt gebracht 

Als Reisender steht Ihnen eine breite Palette an Passagierrechten zu. Das fängt schon  viel früher an als beim Fliegen, nämlich bereits bei der Buchung. Der Preis sollte in  keinem Zusammenhang mit Ort des Ticketerwerbs oder der Staatsangehörigkeit des  Erwerbers stehen. Darüber hinaus gibt es bei Vorfällen wie Verspätungen,  Annullierungen, Überbuchungen und mehr, bestimmte Rechte und Ansprüche, die  Ihnen zustehen. Im Normalfall muss sich der Großteil aller Passagiere nicht damit  befassen, aber da mit steigender Passagierzahl die Wahrscheinlichkeit eines nicht  ganz reibungslosen Ablaufs durchaus steigt, stehen Sie auf der sicheren Seite, wenn  Sie Bescheid wissen. 

Mein Flieger ist verspätet oder fällt aus – was tun? 

Im Jahre 2004 einigten sich die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union auf die  sogenannte EU­Fluggastrechteverordnung bzw. Verordnung 261/2004/EG. Darin  wird eine ganze Palette an Passagierrechten erläutert sowie Pflichten, die die  Fluggesellschaften leisten müssen. Wenn Flieger Verspätung haben oder annulliert  werden, greifen diese Passagierrechte ein. Dafür müssen jedoch gewisse  Bedingungen erfüllt sein – der Flug sollte von einem Flughafen innerhalb der  Europäischen Union abfliegen oder wenn er landet, sollte die Fluggesellschaft ihren  Sitz innerhalb des europäischen Raums haben. Wie sieht ein alltäglicher Fall aus?  Bereits ab zwei Stunden Verspätung muss die Fluggesellschaft den Passagieren  Betreuungsleistungen anbieten. Diese umfassen Mahlzeiten, Getränke und Zugang  zu Telekommunikation. Sollte eine Hotelübernachtung inklusive Transport dahin  nötig sein, muss die Fluggesellschaft dafür aufkommen. Ab fünf Stunden Wartezeit  hat ein Reisender die Möglichkeit,  von der Reise zurückzutreten und hat in diesem  Fall auch Anspruch auf eine vollständige Erstattung der Ticketkosten. Je nach  Flugdistanz haben Reisende auch einen Anspruch auf Entschädigungszahlungen. Bei  bis zu 1.500 km sind 250 Euro pro Passagier fällig, zwischen 1.500 und 3.500 km sind  es 400 Euro und ab 3.500 km  werden 600 Euro fällig. Kann die Fluggesellschaft  allerdings eine alternative Beförderung anbieten, kann sich dieser Betrag um 50 %  verringern. Wenn Sie nicht selbst den Aufwand betreiben möchten, den das  Beharren auf Ihrem Recht mit sich bringt, können Sie dies von Anbietern wie  Wirkaufendeinenflug.de übernehmen lassen. Diese zahlen Ihnen gegen Abtritt aller  Forderungen eine Pauschalzahlung aus und fordern ihrerseits die Ihnen zustehende  Entschädigung bei den Fluggesellschaften ein. 

Wie muss ich vor Ort vorgehen um später meine Passagierrechte geltend machen zu  können? 

Generell hat der Passagier nur dann Anspruch auf eine Erstattung, wenn die  Annullierung oder Verspätung weniger als 14 Tage vor Abflug kommuniziert wurde.  Vor Ort sollte man sich die Verspätung oder Annullierung schriftlich bestätigen  lassen. Um eine Erstattung oder Entschädigung zu erhalten, müssen Sie ein  EU­Beschwerdeformular für Fluggastrechte bei ihrer Fluggesellschaft einreichen.  Erfolgt keine Antwort, sollte man die jeweiligen Schlichtungsstellen oder das dafür  verantwortliche Gericht bemühen. 


Wann besteht ein Anspruch?

Verspätung

Bei Flugverspätung
von über 3 Stunden

Flugausfall

Bei Flugausfall

Überbuchung

Bei Überbuchung

Anschlussflug

Bei verpasstem
Anschlussflug
durch Verspätung



Wann nicht?

Streik

Bei Streik

Unwetter

Bei Unwetter

Terror

Bei politischen
Unruhen und Terror

Vogelschlag

Bei Vogelschlag

Was tun bei Verspätung?

  • Immer die Flugunregelmäßigkeit bestätigen lassen
  • Bilder von den Anzeigetafeln (auch am Zielort) machen
  • Konkret nach den Gründen für den Flugvorfall fragen
  • Keine Original Reisedokumente an Airlines schicken
  • Keine "billigen" Vergleiche eingehen
  • So schnell wie möglich an uns herantreten

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