Ihre Rechte als Fluggast auf einen Blick.

Das Wichtigste rund um Flugerstattungen

Viele Reisende kennen dieses allzu bekannte Szenario: am Flughafen angekommen und plötzlich stellen sie fest, dass der angedachte Flug eine Verspätung hat oder gar annulliert wurde. Früher war eine solche Situation mit erheblichen Schwierigkeiten für die temporär gestrandeten Reisenden verbunden, doch dank einer wegweisenden Entscheidung des Europäischen Parlaments genießen sie in der EU besonderen Schutz – mittels der EU-Fluggastrechteverordnung. Diese greift bei allen Buchungen sowie Flügen, die in der EU starten oder landen. Im zweiten Fall sollte die Gesellschaft einen Sitz innerhalb der Europäischen Union haben.

Was für Entschädigungen stehen Ihnen zu?

Bereits ab zwei Stunden können Sie gewisse Versorgungsleistungen von der Fluggesellschaft verlangen, darunter Essen sowie Getränke. Ab drei Stunden greifen Entschädigungszahlungen, die sich nach der Entfernung der Flugreise richten. Bei einer Reisedistanz bis 1.500 km werden 250 Euro fällig. Zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern sind es bereits 400 Euro. Bei über 3.500 km können bis zu 600 Euro Ersatzanspruch entstehen. Passagiere können sich alternativ ihr Flugticket erstatten lassen. In dem Fall entlässt man jedoch die Fluggesellschaft aus ihren Pflichten, weswegen dieser Schritt wohl überlegt werden sollte. Meist ist jedoch das Einschalten eines Anwalts und schließlich der Gang vor Gericht vonnöten, um die den Reisenden zustehenden Entschädigungen zu erhalten. Gegen Abtritt aller Forderungen an Anbieter wie beispielsweise Wirkaufendeinenflug.de, erhält man eine Pauschalauszahlung und spart sich das Gerichtsverfahren sowie das damit einhergehende Risiko, doch im Unrecht zu sein.

Wie bekomme ich Recht?

Befindet man sich selbst in einer solchen Situation, sollte das weitere Vorgehen gut abgewogen werden. Kurzfristige Annullierungen haben generell eine sehr gute Chance auf Entschädigungen. Erst bei zwei Wochen ist eine Erstattung oder Annullierung zumutbar. Viele Fluggesellschaften reagieren langsam auf legitime Ansprüche, doch Hartnäckigkeit zahlt sich auch hier aus. Ob freiwillige Verzichtserklärungen oder Gutscheine – Sie sollten sich auf Ihren Anspruch berufen und erst einmal nichts unterschreiben, dessen Bedeutung nicht sofort ersichtlich ist. Generell sollte das weitere Vorgehen aber stets mit der Gesellschaft besprochen werden. Alternative Buchungen auf eigene Faust werden im schlimmsten Fall nicht übernommen.

Alternative Beförderung oder Erstattung?

Tritt eine Flugverspätung von über fünf Stunden zustande, so kann ein Passagier natürlich von dem Flug zurücktreten. In dem Fall muss die Gesellschaft alle bis dahin entstandene Kosten zu erstatten. Abgesehen davon kann eine Übernachtung in einem adäquaten Hotel erfolgen – Transport und weitere damit verbundene Kosten muss natürlich die Fluglinie übernehmen.


Wann besteht ein Anspruch?

Verspätung

Bei Flugverspätung
von über 3 Stunden

Flugausfall

Bei Flugausfall

Überbuchung

Bei Überbuchung

Anschlussflug

Bei verpasstem
Anschlussflug
durch Verspätung



Wann nicht?

Streik

Bei Streik

Unwetter

Bei Unwetter

Terror

Bei politischen
Unruhen und Terror

Vogelschlag

Bei Vogelschlag

Was tun bei Verspätung?

  • Immer die Flugunregelmäßigkeit bestätigen lassen
  • Bilder von den Anzeigetafeln (auch am Zielort) machen
  • Konkret nach den Gründen für den Flugvorfall fragen
  • Keine Original Reisedokumente an Airlines schicken
  • Keine "billigen" Vergleiche eingehen
  • So schnell wie möglich an uns herantreten

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