Flug gestrichen?

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Mein Flug wurde gestrichen: Diese Fluggastrechte hast Du bei Annullierungen

Für einen überwiegenden Teil der Reisenden ist ein Flug nicht unbedingt eine ganz alltägliche Angelegenheit. Gründlich vorbereiten, alle Dokumente parat haben und natürlich zeitig am Flughafen erscheinen – damit sollte eigentlich alles getan sein. Leider kommt es trotz sorgfältiger und früher Buchung vor Ort nicht selten zu unangenehmen Überraschungen. Verspätungen und Annullierungen gehören zum Alltag an Flughäfen. Kein Wunder, ist doch ein Flug die Zusammenkunft sorgfältiger Planung seitens Fluggesellschaft sowie Flughabenbetreiber, die gar globale Ausmaße annimmt. Es kommt aber oftmals wie es eben kommen muss und diverse Faktoren tragen letztendlich ihren Teil zum nicht reibungslosen Ablauf bei. Doch was kann man vor Ort tun, wenn der eigene Flug gestrichen bzw. einer sogenannten Annullierung zum Opfer gefallen ist?

Die EU-Fluggastrechteverordnung nimmt Airlines in die Pflicht

Die Gesetzgeber der Europäischen Union einigten sich im Jahre 2004 auf die Verordnung (EG) Nr. 261/2004. Darin stärkte man die Rechte Flugreisender und wies den Fluggesellschaften zahlreiche Pflichten zu, die sie u. a. bei Verspätungen oder Annullierungen erfüllen müssen. Hierzulande zeichnet sich das Luftfahrt-Bundesamt als die offizielle Durchsetzungs- und Beschwerdestelle verantwortlich. Bei Annullierungen ist zunächst einmal der genaue Zeitpunkt der Mitteilung relevant. Sollte die Fluggesellschaft diese 14 Tage bzw. zwei Wochen vor dem Abflug ankündigen, so haben Sie als Besitzer eines gültigen Tickets keine Ansprüche auf Kompensation – den Wert des Tickets ausgenommen. Geschieht die Annullierung jedoch weniger als zwei Wochen vor Abflug, fallen Entschädigungszahlungen an – diese reichen von 125 bis 600 Euro pro Person. In jedem Fall können Sie sich den Preis des Tickets erstatten lassen oder auf eine alternative Beförderung bestehen. Möchten Sie sich jedoch diesen Aufwand sparen, der erst mithilfe eines Anwalts zur Entschädigungszahlung führt, können Sie Anbieter wie Wirkaufendeinenflug.de damit beauftragen, Ihre Rechte für Sie einzuklagen. Diese zahlen Ihnen gegen Abtritt aller Forderungen eine Pauschalzahlung aus und fordern sich die Entschädigung bei der Fluggesellschaft ein.

Unter welchen Bedingungen gelten diese Rechte genau

Damit die vorhin erwähnte EU-Fluggastrechteverordnung greift, müssen gewisse Bedingungen erfüllt sein. Ihr Flug muss innerhalb der EU abfliegen oder landen. Bei zweitem Fall muss es sich allerdings um eine Fluglinie handeln, die einen Sitz innerhalb der EU hat. Die Fluggastrechteverordnung berücksichtigt übrigens sowohl Individual- als auch Pauschalreisende. Wichtig ist nur, dass die gültigen Tickets zu einem Tarif erhältlich waren, der der Öffentlichkeit zugänglich ist.


Wann besteht ein Anspruch?

Verspätung

Bei Flugverspätung
von über 3 Stunden

Flugausfall

Bei Flugausfall

Überbuchung

Bei Überbuchung

Anschlussflug

Bei verpasstem
Anschlussflug
durch Verspätung



Wann nicht?

Streik

Bei Streik

Unwetter

Bei Unwetter

Terror

Bei politischen
Unruhen und Terror

Vogelschlag

Bei Vogelschlag

Was tun bei Verspätung?

  • Immer die Flugunregelmäßigkeit bestätigen lassen
  • Bilder von den Anzeigetafeln (auch am Zielort) machen
  • Konkret nach den Gründen für den Flugvorfall fragen
  • Keine Original Reisedokumente an Airlines schicken
  • Keine "billigen" Vergleiche eingehen
  • So schnell wie möglich an uns herantreten

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