Flugunregelmäßigkeiten durch Streik-
Was bedeutet das für mich?

Flugunregelmäßigkeiten: Erstattung im Streikfall 

Seit vielen Jahrzehnten sind Flugreisen eine zumeist unkomplizierte Angelegenheit.  Was Reisende aber oft nicht bedenken, ist die Fülle an Vorgängen, die im  Hintergrund reibungslos ablaufen müssen. Airline und Flughafen arbeiten Hand in  Hand jeden Tag daran, um Reisenden ein nahtloses Erlebnis zu bieten. Schließlich  sind Flugreisen trotz aller Verbreitung kein alltägliches Erlebnis für den Großteil der  Bevölkerung.  Leider treten im Tagesgeschäft von Airlines jedoch viele Widrigkeiten  auf, die zu Flugunregelmäßigkeiten wie Verspätungen, Annullierungen oder  Nichtbeförderungen führen. Hier kommt die von den Mitgliedsstaaten der  Europäischen Union verabschiedete EU­Fluggastrechteverordnung aus dem Jahre  2004 zum Greifen. Dieses Regelwerk stärkt die Rechte Flugreisender und weist  Fluggesellschaften diverse Pflichten zu, die sie erfüllen müssen – gerade bei solchen  Flugunregelmäßigkeiten. Doch was geschieht, wenn der eigene Flug aufgrund eines  Streiks ausfällt oder erheblich verspätet wird? Steht den Passagieren in diesem Fall  eine Kostenerstattung zu? Hier greift die EU­Fluggastrechteverordnung nur bedingt  ein. 

Was tun, wenn gestreikt wird – was für Rechte habe ich? 

Sobald man informiert wird, dass am Flughafen gestreikt wird, sollten Sie sich  umgehend mit der Airline bzw. im entsprechenden Fall mit dem Reiseveranstalter in  Verbindung setzen. Die jeweiligen Internetpräsenzen sind ein guter Startpunkt für  Flugreisende. Sie sollten sich den Streik von Mitarbeitern schriftlich bestätigen  lassen; so sind Sie für eventuell anfallende Kostenerstattungen für die aufgetretenen  Flugunregelmäßigkeiten bestens vorbereitet. Grundsätzlich gilt, dass Reisende von  der Fluggesellschaft gemäß der oben genannten EU­Richtlinie 261/2004 betreut  werden müssen, falls es zu einem Streik kommt. Sie haben also ab zwei Stunden  Wartezeit Anspruch auf Zugang zu Telekommunikation, Essen und Getränke. Dauert  die Verspätung mehr als fünf Stunden an, können Sie von dem Beförderungsvertrag  zurücktreten und sich den Flugpreis erstatten lassen. Im Alltag geht die EU­Richtlinie  oftmals unter. Hier sollte man sich auf die Gesetzgebung berufen. Werden die  Betreuungsleistungen trotz mehrmaliger Nachfrage nicht von der Airline  bereitgestellt, müssen Sie sich selbst um Verpflegung sowie eine eventuell  anfallende Übernachtung kümmern. Dabei sollten alle Belege und Dokumentationen  der Unregelmäßigkeiten zwecks Erstattung aufbewahrt werden. Möchten sich sich  selbst die Auseinandersetzung mit der Airline, ersparen, die oftmals nur unter  Zuschaltung eines Anwalts fruchtet, können Sie Anbieter wie beispielsweise  Wirkaufendeinenflug.de damit gegen Abtritt aller Forderungen beauftragen. Diese  zahlen eine Pauschalzahlung an Sie aus und holen sich für Sie die Entschädigung bei  der Fluggesellschaft. 

Außergewöhnliche Umstände­ Streik, Schlechtwetter

Laut der Fluggastrechtverordnung haben Reisende zwar grundsätzlich das Recht auf  Entschädigung bzw Erstattung unter bestimmten Bedingungen, aber dieses Recht  wird außer Kraft gesetzt, wenn sogenannte „außergewöhnliche Umstände“  zutreffen. Diese treffen laut dem BGH bei Streiks zu wie bei Flugunregelmäßigkeiten  durch Schlechtwetter. Die Airlines sind in dem Fall nicht verpflichtet,  Enrstattungszahlungen zu leisten. Hierbei gibt es allerdings Ausnahmen, denn nur  wenn die Fluggesellschaft nachweisen kann, alles getan zu haben, um die Situation  abzuwenden, ist sie von der Pflicht Entschädigungen bzw Erstattungen auszuzahlen  freigestellt. 


Wann besteht ein Anspruch?

Verspätung

Bei Flugverspätung
von über 3 Stunden

Flugausfall

Bei Flugausfall

Überbuchung

Bei Überbuchung

Anschlussflug

Bei verpasstem
Anschlussflug
durch Verspätung



Wann nicht?

Streik

Bei Streik

Unwetter

Bei Unwetter

Terror

Bei politischen
Unruhen und Terror

Vogelschlag

Bei Vogelschlag

Was tun bei Verspätung?

  • Immer die Flugunregelmäßigkeit bestätigen lassen
  • Bilder von den Anzeigetafeln (auch am Zielort) machen
  • Konkret nach den Gründen für den Flugvorfall fragen
  • Keine Original Reisedokumente an Airlines schicken
  • Keine "billigen" Vergleiche eingehen
  • So schnell wie möglich an uns herantreten

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